Wer/wo trägt reifenbeschränkung aus???

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 04. od. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour)

  • Tach zusammen!
    nachdem ich jetzt von mehreren hier gelesen habe, daß sie die reifenbindung haben austragen lassen, habe ich das nun heute auch probiert.
    Angefangen beim TÜV-Bonn-Duisdorf. Dort versuchte mich einer dieser möchtegern-sachverständigen nur blöd nach hause zu schicken. zitat: "so etwas ist in ganz deutschland nicht möglich. blah, blah, blah..." : :ddown:
    danach fuhr ich zur Dekra (Bonn-Dransdorf). dort war man, wie gewohnt, sehr freundlich. lt. aussage eines mitarbeiters dort, hätte die Dekra zu solchen austragungen keine befugnis. das könnte höchstens der TÜV machen. dieser würden sich aber gerne sträuben. besonders der in BN. das der TÜV in BN nicht gerade motorradfahrerfreundlich ist, hatte ich zuvor gerade erfahren. war aber auch schon vorab kein geheimnis.
    also fahre ich mit meinem mopped & 5 firmenwagen halt weiter zur Dekra. pech gehabt TÜV. :baeh:
    das löst nun aber nicht mein problem.


    kennt jemand einen TÜV im RHEINLAND, der solche austragungen vollzieht?


    für einen tip wäre ich euch echt dankbar. :pardon:


    sorry für mein geseier am anfang, aber dieser blöde TÜV in Bonn ärgert mich halt immer wieder...


    ich will ja nichts verbotenes fahren, sondern nur reifen mit mehr haftung und dementsprechend MEHR SICHERHEIT!!!
    sicherheit sollte eigentlich das thema des TÜV sein...

    Einmal editiert, zuletzt von sunny ()

  • Hi Sunny,


    ich selber habe zwar keine solche Eintragung (Austragung der Reifenbindung) in meinen Papieren, fahre aber auch einen anderen Reifen als den der Erstbereifung.
    Ich führe lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für diesen Reifentyp für meine Maschine mit und gut ist (Michelin Pilot Road auf ZRX1200R).


    Selbst wenn du die Reifenbindung austragen lässt - also in der Art " Reifen zugelassen, wenn vorn und hinten gleich", oder "Reifen zugelassen, wenn für Vmax geeignet", etc. etc., solltest du doch nur Reifen fahren, die der jeweilige Herstelle für das entsprechende Moped freigegeben hat.
    Anderenfalls hat du im Fall des (Un-)Falles sicher schlechtere Karten.


    Ich bekomme z.B. für den Metzteler Z6 keine Freigabe für die "R", da die Deppen bei Metzteler den reifen nur auf der "S" getestet haben....da nutzt mir dann auch keine ausgetragene Reifenbindung....


    Hoffe, habe hier keinen "Mist" verzapft, aber das ist mein Kenntnisstand...


    Gruß
    Torsten

    Einmal Kawa - immer Kawa - aber grün muss sie sein:ddaumen:

  • Zitat

    Original von El Largo
    Selbst wenn du die Reifenbindung austragen lässt - also in der Art " Reifen zugelassen, wenn vorn und hinten gleich", oder "Reifen zugelassen, wenn für Vmax geeignet", etc. etc., solltest du doch nur Reifen fahren, die der jeweilige Herstelle für das entsprechende Moped freigegeben hat.
    Anderenfalls hat du im Fall des (Un-)Falles sicher schlechtere Karten.


    Genau so schaut es aus. Wenn die Reifen nicht für das Moped geprüft sind, kann sich die Versicherung quer stellen. Und wenn die Versicherung sich quer stellen kann, macht sie es mit Sicherheit.

  • Vielleicht wird das hier jetzt mit der Reifenmarkenbindung verwechselt.
    Früher wurde nämlich auch die Marke im Schein mit rein geschrieben und sowas ist heute nicht mehr relevant.
    Die vorgeschriebene Reifengröße lt. Schein sollte es natürlich schon sein und für die Reifenpaarung die Freigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    gruß
    Wepps

    ____________________________________________
    EX500D, 94er, 60 PS, 35er Heckhöherlegung, BT 45, KK-Kühlergrill, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling, Stahlflex, Wilbers Gabelfedern, Cobra 2in1


    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!