Tüv Problem?

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

  • Hi,


    nee, der Schalter rastet nicht ein. Man kann den einfach nur kurz drücken.
    Blinkerrückstellung funktioniert bei dem Modell automatisch laut Werkstatthandbuch. Irgendwie 50m nach Ampelstart.
    Warnblinker reagiert so gesehen ebenfalls nix...hmmmm?? :confused:

  • Hi öcher
    Danke für deine tipps. da taucht der kleine schalter ja auch auf.
    erklärt zwar nicht die funktion, aber es gibt ihn mehrfach. immerhin....


    ich geh gleich mal in meine kawarage und blättere im buch nach.
    prost
    ollach :beer:

  • Hallo ollach
    frag doch mal bei den zweien nach ob sie den Bügel für hinten haben, dann hast du eine Sorge weniger. Warum legst du den roten Schalter nicht einfach als Lichthupe fest? Kannst doch einen beliebigen Schaltplan nehmen und nach diesen den Schalter festlegen. Müsste doch gehen!
    Gruß
    Der Öcher

  • Hi Ollach,sorry das ich mich erst jetzt melden kann, war die Woche unterwegs im Aussendienst und bin erst gestern Abend zurück gekommen.


    In meinem Besitz war auch schon eine Kawa die den Schalter auch hatte, habe das Mopet von einem US-Boy gekauft der se nicht mit zurück nach USA nehmen wollte.


    Aber jetzt zur Sache, das war eine 83ziger GPZ 550 und der Schalter war für die Warnblinkanlage die bei US-Modelen damals schon Vorschrift war, also ich glaube das der dafür ist sollte der jetzt ohne Funktion sein kann ich nur sagen dass das warscheinlich mit dem Blinkrelay zusammen hängt denn man braucht für eine Warnblinkanlage ein anderes als für die normalen Blinker.


    Schau halt mal aber wenn auch an der Griffarmatur da keine Kabel drann sind dann hat der auch keine Funktion mehr, aber bleibt die Frage was sagt der gute Mann vom TÜA dazu ???


    Gruss Lemmy

  • Hallo ollach
    hab da mal eine ganz doofe Frage! Ab wann muß ein Motorrad eine Lichthupe habe(Bj) ? Hat dieses Modell mit deinem Bj überhaupt eine Lichthupe! Weil wenn es bei diesem Modell noch nicht üblich war brauchst du es auch nicht!!!! Habe hier noch was gefunden danach braucht ein Motorrad gar keine Lichthupe.


    § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.



    (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet
    werden.



    (2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern
    ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An
    mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an
    Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben,
    deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei
    Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
    mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder
    Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der
    Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger
    Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger
    angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen
    Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute
    Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2
    zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern
    nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn
    angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die
    höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren
    Scheinwerfer verdeckt sind.


    Demnach dürfte der TÜV dir danach gar keine Probleme machen!
    Gruß
    Der Öcher

  • Lichthupe ist keine Pflicht, muss aber funktionieren, wenn verbaut.


    Wenn Deine Lenkerarmatur also einen PASS-Schalter hat und im Armaturenträter eine blaue Anzeige ("Beam") vorhanden ist, dürfte der Prüfer das abprüfen!

  • Hi Öcher,


    lieben Dank für die Mühe.
    Die Lichthupe funktioniert ja. Sie ist im Schalter für die "normale" Hupe integriert. Das hab ich bloß selbst erst später gemerkt, da ich ursprünglich davon ausging, dass der
    kleine ominöse Schalter dafür zuständig sein müßte.
    Hmmm... bleibt aber das Warnblinklicht...obwohl....Macht keinen Sinn, oder?
    Ein Warnblinklichtschalter müßte doch einrasten oder? Das tut er aber nicht...hmmm...
    Kann mir zudem auch nicht vorstellen, dass der TÜV-Mann bei dem Oldie nach der Warnblinkanlage suchen wird???


    Tja und da gestern das Bier im Strömen floss in meiner Kawarage, war ich zu verpeilt ins Buch zu schauen :patsch::patsch::patsch:

  • Bezüglich des Haltebügels habe ich die beiden Händler mal angemeilt. Mal sehen was passiert. :pflaster_1:

  • Der kleine rote Kopf ist tatsächlich für die amerikanische Warnblinkanlage.
    Die wird über einen Impuls aktiviert, so dass ein Tastschalter ausreicht - deswegen rastet da nichts ein.

  • Guten Morgen,


    siehste da lag ich ja garnicht so weit weg mit meiner Einschätzung (und wenn der Frank, alls Profie für die Baujahre,das auch so sieht) mit den Warnblinkblinkern.


    Aber wie gesagt war bei uns keine PFLICHT und ist es bis jetzt auch nicht, mal überprüfen ob der Schalter noch angeschlossen ist und wie gesagt achte auf das Blinkrelay ???


    Gruss Lemmy

  • Hallo Leute.
    gestern hab ich mal intensiv das Werkstattbuch gesicht und bin doch tatsächlich auf das Kapitel Warnblinkanlage gestossen.
    Zwar wird der Knopf nicht erwähnt, aber ist somit naheliegend.
    Habe ich denn somit bewiesenermaßen ein US-Modell? :smoker:

  • R I C H T I G !!! :thumbup: unser Kandidat hat 99 Punkte :D


    konnte aber auch eine kanadjerin sein das währe dann nur über Fahrgestellnr. festzustellen


    Gruss

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