Übernahme der Daten aus altem Brief in neue Zulassungsbescheinigungen

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

  • Hallo,


    nach langer Zeit "NUR LESEN" habe ich mal wieder Fragen.


    Habe mit der Suchfunktion hierzu noch nichts gefunden.


    Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung über 4 Jahre. TÜV etc. ist geklärt.


    Nun habe ich im Rahmen des Ganges zum Straßenverkehrsamt zwei Fragen die sich
    aus Gesprächen in den letzten Wochen und bisherigen eigenen Erfahrungen ergeben.
    Bei den Gesprächen war leider das Ergebnis: " Nicht genaues weiß ich nicht
    - aber Du musst aufpassen " :confused: ;(


    1. Wie sieht es mit der Übernahme der Daten ( z. b. Reifengrößen ) in die neuen
    Papiere (alter Brief wird ja ersetzt) nach einer Stilllegung aus. Bei uns im
    Kreis Viersen wird immer nur die erstgenannte in die neuen Papiere übertragen (
    bei meinem vierrädrigen Oldie stehen jetzt Reifen / Räder im Schein die noch
    nie auf dem Auto waren und auch nie sein werden :blink: ;( ).
    Antwort des Straßenverkehrsamtes: Ist bei einer Kontrolle kein Problem, da die
    Polizei auf die Daten in Flensburg Zugriff hat. Außerdem könnte ich ja den
    alten Brief mitführen und dann vorlegen ( ja, nee, ist klar, steht ja auch dick
    ungültig drauf ;) und ich schleppe die alten Briefe jetzt auch nicht mit :maul: ).


    Bei der genannten Vorgehensweise würden bei mir 3.25 und 4.00 auftauchen, 100er
    und 120er sowie 130er fielen weg.


    2. Müssen alle alten Eintragungen von techn. Änderungen durch das Straßenverkehrsamt
    übernommen werden?


    Fallen hierfür erneut zusätzliche Gebühren an - ist ja schon einmal dafür
    bezahlt worden- oder nicht?


    Wenn ja in welcher Höhe? Auf der Kreisseite gibt es keine Info zu Gebühren - ein Schelm wer Böses dabei denkt ( oder ? :blush: )


    Es wäre schön vielleicht ein paar Erfahrungen aus anderen Kreisen oder
    vielleicht sogar Paragraphen o.Ä. als Info zu bekommen.


    Wollte mich entsprechend vorbereiten um nicht zweimal dorthin zu müssen.


    Im Voraus vielen Dank .


    Lila

    Einmal editiert, zuletzt von Lila ()

  • Bei der genannten Vorgehensweise würden bei mir 3.25 und 4.00 auftauchen, 100er
    und 120er sowie 130er fielen weg.


    Wenn die "modernen" Reifengrößen nachträglich im Brief eingetragen wurden (unter "Bemerkungen") werden diese auch in die neue Zulassungsbescheinigung eingetragen.
    Ansonsten stehen sie in der COC (Certificate of Conformity), also der europäischen Zulassungsbescheinigung drin. Die liegt in Flensburg vor und darauf hätte auch Silber-Blau Zugriff.
    Das gleiche gilt auch für jegliche Eintragungen unter "Bemerkungen". Die werden 1 zu 1 übernommen.
    Aufpassen musst du aber trotzdem. Rechtschreibfehler oder Zahlendreher könnten spätere Probleme nach sich ziehen.
    Zusatzkosten gab es beim Kreis Mettmann nicht.

    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    Viele Grüße aus Wattenscheid


    Der Old Didda - Dieter

  • Danke für die Info.


    Zitat

    Das gleiche gilt auch für jegliche Eintragungen unter "Bemerkungen". Die werden 1 zu 1 übernommen.

    Genau dies ist bei uns im Kreis, so scheint es bis jetzt, nicht so. Es liegt wohl daran zu welcher Zweigstelle man geht. 8o


    Das kann zwar (sollte zumindest :hmm: ) nicht wahr sein, aber .....wenn es so ist. :avatar70195:



    Suche ich mir die Passende, wenn man schon die Wahl hat. :clapping:


    Auf die Nummer "Kopie des alten Briefes" mitnehmen werde ich mich nicht einlassen.


    Werde berichten was morgen herausgekommen ist.




    Gruß



    lila

  • Update


    Alle Daten wurden nach Hinweis und kurzem Gespräch aus dem "Alten Brief " übernommen.


    Bei der Kontrolle fielen mir zwei Tippfehler und eine Ergänzung die nicht im "Alten Brief" stand auf.

    Zitat

    Aufpassen musst du aber trotzdem. Rechtschreibfehler oder Zahlendreher könnten spätere Probleme nach sich ziehen.


    Reifenbindung gemäß ABE beachten. :patsch:


    Also nochmal rein und ....


    Isch aabe abär gar keine Reifenbindung !!! :)


    Die immer wieder von mir gern gehörte Antwort ( :angry: ) " Das kann nicht sein, da wären Sie der Erste - wir schreiben nicht Irgendetwas einfach dazu ... ."


    Mein Hinweis beschränkte sich auf dann auf :read: .


    " Hmm, verstehe ich jetzt auch nicht .... ich ändere das dann mal". Geht doch. ;)


    Alles in Allem muß ich sagen: " Alle waren nett und habe sich bemüht" ( Ich meine ausdrücklich nicht : und Er / Sie bemühte sich redlich... :) )


    Jetzt ist es so wie es soll.


    Kurios ist nach wie vor die unterschiedliche Handhabung der einzelnen " Filialen".


    Gruß lila

  • Reifenbindung gemäß ABE beachten.


    Das steht wohl generell so drin.
    Aber wenn in der ABE keine Reifenbindung drin steht und du irgend was in passender Größe drauf pappst, hast du sie ja schließlich beachtet- ;)

    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    Viele Grüße aus Wattenscheid


    Der Old Didda - Dieter

  • Da meine Reifenbindung ja auch ausgetragen wurde, und ich mich mit dem Prüfer dazu unterhalten habe, sage ich nur, Pass auf was du aufziehst, weil nur ein Fehlen dieser Bemerkung im FZ-Brief ist noch lange kein Freifahrtschein.

    Grüße Michel


    ZRX fahren is geil

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