Umbau auf Superbike Lenker

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

  • Hallo, ich hab meine Gpx umgebaut auf Superbike Lenker, und habe das Problem, das der Behälter der Bremspumpe leicht die Tourenscheibe berührt, wenn ich ganz nach links einschlage. Würde der Tüv dazu was sagen? Beim Fahren, schlägt man ja nie so weit ein.

  • Kommt auf den Sachverständigen an, normaler Weise muss eine Freigängigkeit des Lenkers sein.
    Vielleicht drehst du den Lenker etwas zu dir ( nur für die Abnahme ;) )
    Ansonsten kannst du den Lenkeranschlag verkleinern, z.B. durch kleine Plättchen am Rahmenanschlag. So habe ich es bei meiner Suzuki gemacht. Habe einen Umbau von LSL und da waren die Plättchen zum Ankleben dabei.

    Gruß Gerd
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    ZRX 1200 R + Versys 650
    Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
    du wirst alt, wenn du aufhörst zu fahren.

  • Danke,das mit den Plättchen ist eine gute Idee. Drehe ich den Lenker weiter zu mir, stösst der Hupenknopf an den Tank, das geht leider auch nicht. Weisst du noch womit die Plättchen geklebt wurden? Das werde ich auf jeden Fall machen.

  • War ein ganz normaler Sekundenkleber für Metall aus dem Baumarkt :)

    Gruß Gerd
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  • Hallo, ich war heute bei der Prüfstelle, um meinen Umbau eintragen zu lassen, und hatte extra vorher gefragt, ob die das machen. Jetzt hat er gesagt, erkann es nun doch nicht, weil unter Punkt 17 in der Zulassung ein A steht. Weiss jemand was das bedeutet? Hab mir jetzt einen Termin bei der Zulassungsstelle besorgt.

  • Also bei uns in NRW darf nur der TÜV Eintragungen/ Abnahmen machen.
    Die Dekra und GTÜ sind hier nur für normale Hauptuntersuchungen zuständig.
    Wie es bei dir im Norden ist kann ich dir nicht sagen.


    PS: Bei meiner Versys habe ich auch ein A bei der 17. Bei der Suzuki habe ich da ein K stehen. Wofür die Buchstaben sind weiss ich aber auch nicht. Im Schein steht nur: Merkmal zur Betriebserlaubnis. :wacko:


    Noch mal das Internet durchforstet:


    K=konform, das Fz. hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE


    A=abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am FZ vorgenommen wurden, welche in die Fz-Papiere eingetragen wurden


    E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen. Wurde vor 01.03.07 nach 18 Monaten ununterbrochener Stilllegung fällig!


    Z =Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn techn. Fz. Beschreibung unvollständig !!!

    Gruß Gerd
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    Einmal editiert, zuletzt von ZRX-Gerd ()

  • Man kann das mit TüV und Dekra einfach aufdröseln:


    ;)


    Alte Bundesländer: Hier darf NUR der TüV Eintragungen vornehmen,
    Neue Bundesländer: Hier darf NUR die DEKRA Eintragungen vornehmen.


    ;)

  • aber sie schreiben, das sie Änderungs- Abnahmen nach § 19 machen, ich glaube einfach, der hatte kein Bock drauf, er fing dann ja an, mach ich , oder nicht. War schom komisch.
    Gruss Willi


  • Hausmeister,


    stimmt nicht ganz so, ich habe Bugspoiler und 2 verschiedene LSL Lenker bei GTÜ eingetragen bekommen. Ich habe allerdings nichts in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und führe nur die Eintragungsbescheinigungen mit, denn so kann ich wechseln wie ich will.

    Gruss Ginger

  • Ich habe heute mal mit einer anderen GTÜ Prüfstelle telefoniert, er sagte es kommt auf die Schlüsselnummer an, das dürfen dann nicht alles Nullen sein. Ausserdem meinte er man muss noch gucken, was bei " K" im Schein steht. Das ist dann wohl die ABE oder EG Genehmigung, und da ist bei mir nur ein Strich. Ich fahre Montag mal zu Ihm, und er will sich das dann mal ansehen. Sonst bleibt eben wohl nur die Zulassungsstelle
    Gruss Willi

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