Warnwesten

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

  • Frankreich
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Belgien
    Seit 1. Februar 2007 müssen Autofahrer in Belgien nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn
    bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.
    Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer.


    Luxemburg
    Seit 1. April 2008 besteht in Luxemburg eine Warnwestenpflicht.
    Ab diesem Zeitpunkt müssen Autofahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn und
    auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.
    Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer.


    Österreich
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Italien
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Spanien
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Portugal
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Rumänien
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Kroatien
    Alle Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen,
    wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen
    und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.


    Slowakei
    Seit 1. November 2006 müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und diese anlegen,
    wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen
    und sich auf der Fahrbahn bzw. auf dem Randstreifen aufhalten.


    Serbien
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Slowenien
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Tschechien
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


    Serbien
    Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.


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    Allgemein:
    Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das Kontrollzeichen EN 471 tragen.
    EN = Europäische Norm


    Quelle: ADAC
    Stand 12/2009

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