Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 06.04.2024 in Krefeld

  • Ich habe gerade im Newsletter von "Motorradonline" einen Artikel gefunden, der sicher für viele Interessant sein könnte...



    Zitat

    Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr
    Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU


    Bei der HU sollen bestimmte Reifenfreigaben plötzlich nicht mehr gelten – TÜV und Dekra können Tausenden Motorrädern die Plakette verweigern.


    Quelle & weiterlesen: motorradonline.de vom 13.05.2019 -> Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU

  • es geht um "eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension" ... :read:


    da müssen wir in Österreich sowieso mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers bei der Landesprüfstelle aufschlagen, um das in die Zulassung eintragen zu lassen.
    dafür haben wir keine Markenbindung :D

    _______________________________________________________________



    madness takes its toll ...


  • es geht um "eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension"


    Genau - betrifft also nur die Bastel-/Tuning-Scene,
    nicht die "normalo" Fahrer, die die Nachfolgemodelle der Reifen fahren, die es seit Erstzulassung der Mopeten nicht mehr zu kaufen gibt...

  • Das Problem lässt sich aber lösen indem man sich die Reifen eintragen lässt. In der ZX-12R Szene war es etwas verdreht. Dort wurde das Moped serienmäßig mit einem 200er ausgeliefert, besser um die Ecke kam die Fuhre aber mit einem 190er.
    Seit über 13 Jahren habe ich nun das 190er und 200er Format eingetragen und alles ist gut.

  • Ich denke, dass es darauf rausläuft (und sollte), dass man mit den Eintragungen auch etwas Geld in die Kasse spülen möchte... :hmm:


    Das glaube ich nicht, das da so viel Geld reinkommt.
    Es sind doch nur ein paar (meist ältere) Bikes davon betroffen, die z.B. einen 160er Reifen in den Papieren haben, alternativ aber auch vom Reifenhersteller den 170er fahren durften. Nur um die geht es doch, also nicht so viele. :rolleyes:

    Gruß Gerd
    ---------------------------------------------
    ZRX 1200 R + Versys 650
    Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
    du wirst alt, wenn du aufhörst zu fahren.

  • Hallo Mac,
    der Artikel bezieht sich auf den querschnitt des reifens!!!!
    160/55
    170/55
    180/55
    ist ok
    aber


    160/50
    160/70
    nicht
    der 55 Querschintt ist für die ZRX vorgegeben!
    Aber mal ne ganz andere Frage: was willst du mit z.B. einem 50er Querschnitt?
    Hat Honda bei der Fireblade gemacht (ich glaub für 2 oder 3 Baujahre) und es gab nur Probleme


    mit dem Hinterreifen.
    Viele Grüße aus Hamburg

  • Morgen Andreas,


    sicher das es nur darum geht und nicht um egal welche Änderung an den Reifen, also breite und Querschnitt? Dann hätte man das im Artikel evtl. anders beschreiben sollen (180/55 zu 170/60) ;)


    Ich würde den Artikel noch immer so interpretieren, dass es um jedweden Riefen geht, der nicht der Größe in den Papieren entspricht. Ob Querschnitt oder Breite ist dann erstmal zweitrangig. ;)

  • Morgen zusammen,




    habe dazu auch etwas gefunden. Ist zwar älter aber denke das dieses gilt auch wenn es da um den TÜV Nord geht.


    TÜV


  • Das Problem ist , das dein Link schon etwas älter ist, wahrscheinlich so alt das er keine Gültigkeit mehr hat.
    Und ich habe gestern, dank Geistesblitz, festgestellt dass auch ich vom TÜVgezicke betroffen bin.Ich werde heute einmal mit flauem gefühl im Magen in die garage gehen und werde nachsehen, wie oft mich der TÜV erwischt hat.

  • Guten Abend Mac,
    160/60ZR17
    170/60ZR17
    und 180/55 ZR 17
    wurden von den Reifenherstellern getestet und dann vom Tüv freigegeben.!
    beim 180/55 aber nur wenn die Schwige nach unten gedreht ist!
    Hab beim 180er Conti die Schwinge nach oben gedreht (Der Reifen schleift sich dann an der Schwinge ab) Geht Super!!!!!


    Wenn Reifenfreigaben nicht mehr gelten würden würde der Tüv ja auch nicht mehr wissen was Zulassungs fähig ist!!!


    Der Tüv kennt ja nur den Fahrzeugschein!!!


    Da kommen wieder die Reifenhersteller ins Spiel!


    Weil der Tüv die Freigeben von den Reifenherstellern ja ab nimmt!
    Einen 200 hunderter bekommst du in die Orginale Schwinge eh nicht rein!!!
    Viele Grüße aus Hamburg


  • Der Tüv hat massig Unterlagen, die unter anderem von den Herstellern sind. Aber anscheinend wollen sie diese nicht akzeptieren. Was ja aktuell sehr lukrativ ist.

  • Es geht um nichts anderes.
    Die s......... auf unsere Sicherheit, die nehmen die alten bekannten Unterlagen und das ist die Basis für die Eintragung.
    Eigentlich sollte man die :smackbottom:

  • Achtung !
    Es wird gerade geprüft ob dem TÜV sein Geschmarre rechtens ist, deswegen winkt mein TÜVmann ab sofort auch mit "nur" Unbedenklichkeitsbescheinigung und ohne Eintragung die Mopeds durch. :thumbup:

  • Hallo Jungs,
    jetzt noch mal aus der PS Zeitschirift 06.2019
    REIFENFREIGEBEN ! in Deutschland!
    Zitat: Steht in der Zulassungsbescheinigung, Teil 1- sie entspricht dem alten Fahrzeugschei und ist seit dem 01.10.2005 für
    Neufahrzeuge obligatorisch- unter Ziffer 22 kein Eintrag,besteht keine Reifenbindung und man kann seine Lieblingssohle bedenkenlos aufziehen.
    Diese muss allerdinks den Einträgen in den Felder 15.1 und 15.2 entsprechen,die unter anderem die Dimensionen vorgeben. Steht bei Ziffer 22 ein
    Eintrag, kann man diesen durch sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ("Freigaben") umgehen.
    Die gibt`s auch bei den Reifenherstellern.


    Viele Grüße aus Hamburg

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