07.09.2006: FORENHAFTUNG DES BETREIBERS !!!

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 04. od. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour)

  • Hallo,


    heute flatterte mir per E-Mail ein neuer Rechtshinweis zum Thema "Forenbetreiber haftet für Inhalte" rein. Wir möchten Ihnen diesen nicht vorenthalten.


  • Hallo,


    soeben habe ich über einen meiner Newsletter eine positive Info erhalten, die das Leben der Forenbesitzer vereinfachen kann. Hier wird dann natürlich vorausgesetzt, daß sich zukünftig ALLE anderen Gerichte diesem Urteil auch anschließen werden.


    Link zum Urteil !!! :ddaumen:

  • So, es gibt ein neues Urteil, dieses Mal vom BGH !!!


    Es sagt mal klar aus, was zu tun ist. Es stärkt aber auch den Forenbetreiber, solange er nicht von einer Rechtswidrigkeit Kenntnis hat !!!


    Zitat

    Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. "Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen", sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.


    [URL=http://winfuture.de/news,51373.html]Quelle: weiterlesen auf Winfuture[/URL]


    Mit diesem Text sollte auch hier den Usern nun klar sein, warum wir hier Beiträge bzgl. eines WHB´s immer wieder löschen müssen !!! ;)

  • Es gibt neues, nämlich ein Urteil, wie eine Abmahnung auszusehen hat..


    Zitat

    Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.04.2010 - Az. 5 W 24/10


    Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung - Als rechtsverletzend beanstandete Grafiken und/oder Abbildungen sind einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig beizufügen.


    Leitsätze:
    UrhG §§ 97, 97a UrhG; ZPO §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 935, 940


    Quelle: Medien Internet & Recht :read:


    Komplette Erklärung: -> PDF öffnen :read:

  • Hat nicht direkt was mit dem Urheberrecht zu tun.


    -> Law Vodcast – Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog » Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds


    Nur wenn es Beiträge mit urheberrechtlichen Inhalten sind, muss der Admin der Löschungsaufforderung nachkommen !
    Aber das machen wir dann schon freiwillig... 8)

  • Es ging sich bei folgendem Urteil nicht direkt um ein Forum, aber ich denke, es ist ähnlich anwendbar, da ein Forum letztlich auch ein Tummelplatz für eingestellte Informationen darstellt... 8)


    -> EuGH: Community-Betreiber müssen von Nutzern eingestellte Inhalte nicht überwachen Medienrecht 123recht.net :read:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!